Was den rein menschlichen Umgang mit Ihren Nachbarn angeht, kann ich Ihnen hier natürlich nur wenig raten. Das müssen Sie schon selber wissen 😉
Was die rechtliche Seite angeht, kann ich Ihnen hier ein paar Hinweise geben. Vorsorglich weise ich allerdings darauf hin, dass ich kein Anwalt bin und hier weder eine Rechtsberatung vornehmen kann oder möchte. Im Zweifelsfall sollte Sie natürlich immer einen sachkundigen Anwalt zu Rate ziehen.
Was ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen kann ist folgendes: generell gehört das musizieren zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung und ist prinzipiell gestattet. Allerdings gibt es Höchstgrenzen. Gemäß einem Urteil sind drei Stunden pro Tag erlaubt, sofern die allgemeinen Ruhezeiten zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie zwischen 22:00 und 07:00 Uhr eingehalten werden.
Für die meisten Hobbymusiker dürfte das absolut ausreichend sein, Sie dürfen als munter drei Stunden am Tag spielen. Aber bitte denken Sie daran: wir reden gerade vom Klavierspielen – nicht von einer ganzen Rockband, die in Ihrer Wohnung probt. So etwas müssen sich Ihre Nachbarn nämlich nicht bieten lassen.
Wenn Sie mehr Zeit benötigen gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder Sie finden einen Vermieter, der Ihnen im Mietvertrag ausdrücklich längere Zeiten zum Musizieren gestattet oder Sie müssen ein allein stehendes Haus mieten – was oft auch nicht teurer ist als eine gleich große Wohnung.

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